Der Freistaat hat die Auszahlung der jährlichen Direktzahlungen an sächsische Landwirtschaftsbetriebe durch die Bundeskasse angewiesen. Die Zahlungen belaufen sich in diesem Jahr auf insgesamt 204,5 Millionen Euro und werden am 24. Dezember den Konten von knapp 7.000 Betrieben gutgeschrieben. Sie bewirtschaften zusammen eine Fläche von rund 890.000 Hektar.

Davon werden für rund 346.000 Hektar Zahlungen für verschiedene Öko-Regelungen gewährt. Bei diesen ist ein Flächenzuwachs von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die Summe aller ausgezahlten Mittel entspricht der für das Jahr 2024. Es handelt es sich um EU-Mittel, die vor allem an die Bewirtschaftung der Fläche gebundenen sind.

Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Unsere Landwirtschaft steht aktuell vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Besonders der Preisdruck auf den internationalen Märkten setzt den Betrieben stark zu. Mit den Prämien unterstützen wir sie dabei, ihre Einkommen zu stabilisieren.

Angesichts dieser schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen halte ich die vorgeschlagene Einführung von Degression und Kappung in der EU-Agrarförderung ab 2028 umso mehr für ein vollkommen falsches Signal. Sie würde die Betriebe und die Agrarstruktur in Sachsen nachhaltig schwächen. Darum werde ich mich weiter dafür einsetzen, dass die Pläne im Sinne einer stabilen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft und im Interesse der ländlichen Räume angepasst werden.“

Die Direktzahlungen beinhalten verschiedene Formen der Einkommensstützung (Einkommensgrundstützung, Umverteilungs- und Junglandwirteeinkommensstützung), Zahlungen für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen sowie den Ausgleich für freiwillige einjährige Maßnahmen, welche den Schutz von Umwelt und Klima zum Ziel haben (sogenannte Öko-Regelungen).

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