Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses des Landtags zum Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP und Grünen zur Verankerung eines Neuverschuldungsverbots in der Verfassung erklärt Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Die Mehrzahl der Sachverständigen begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Neuverschuldungsverbotes in die sächsische Verfassung.

Auch die Ausführungen zur Aufnahme des Generationenfonds in die Verfassung waren sehr positiv und bestätigen damit das Herzensanliegen der FDP nach Absicherung des Generationenfonds und der damit verbundenen bisherigen Vorsorgepolitik in der Verfassung.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Ich fühle mich auch hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Ausführungen darin bestätigt, dass der Freistaat mit seinem Konsolidierungskurs auf dem richtigen Weg ist. Die ökonomischen Rahmenbedingungen machen es notwendig, dass das Neuverschuldungsverbot in die sächsische Verfassung aufgenommen wird.”

Zudem erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: “Ich freue mich, dass durchweg der ambitionierte Wille des Gesetzgebers gelobt wurde, das Neuverschuldungsverbot bereits ab 2014 gelten zu lassen. Das Grundgesetz schreibt hier lediglich 2020 vor. Über die Anregungen, vor allem was im Ausführungsgesetz geregelt werden sollte, wird innerhalb der Ausschüsse in den kommenden Wochen zu diskutieren sein. Für die zahlreichen konstruktiven Hinweise danke ich den Sachverständigen ausdrücklich.”

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