Sachsens Arbeitsagenturen bieten in den Hochwasserregionen unbürokratische Lösungen an: Sie entscheiden schnell und unkompliziert über Anträge auf Kurzarbeitergeld. Auch Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter versäumen oder absagen, müssen keine leistungsrechtlichen Nachteile befürchten.

Freiwillige Helfer für die Aufräumarbeiten erhalten weiter ihre Leistungen von der Arbeitsagentur.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Hinweise, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” in Form eines “Informationsmelders” nicht vorenthalten möchten …

Viele Betriebe sind von der aktuellen Hochwassersituation betroffen. Wenn die Beschäftigten aufgrund eingetretener Schäden nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Damit es nicht zu Entlassungen kommt, beraten die Arbeitsagenturen zu den Voraussetzungen und bewilligen schnell und unkompliziert.

Alle Frauen und Männer, die wegen des Hochwassers einen Termin in der Arbeitsagentur oder im Jobcenter nicht wahrnehmen können, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten – ein wichtiger Grund liegt vor und wird zuerkannt. Dies gilt auch für die freiwilligen Helfer, die nachweislich beim Hochwasserschutz mitwirken.

Von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sind die Service Center der Agentur für Arbeit unter folgenden Rufnummern gebührenfrei erreichbar:

Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00
Arbeitgeber 0800 4 5555 20

www.arbeitsagentur.de

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