Die Aktion Mensch stellt fünf Millionen Euro für die Beseitigung von Hochwasserschäden bereit. Mit dem befristeten Sonderförderprogramm "Hochwasserhilfe 2013" trägt sie dazu bei, dass Schäden sinnvoll und pragmatisch beseitigt werden können, die durch das Hochwasser an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten entstanden sind. Noch bis Ende des Jahres erhalten freie gemeinnützige Organisationen Zuschüsse, um Aufräumarbeiten zu finanzieren, beschädigte Gebäude zu sanieren und Ersatzinventar zu beschaffen.

Erst in diesen Tagen wird deutlich, wie hoch die Schäden für die regionale Infrastruktur sind. Viele Menschen mit Behinderung sind durch die Folgen des Hochwassers in ihrer Lebenssituation stark beeinträchtigt. Viele Träger wissen nicht, wie sie die Sanierungskosten aufbringen sollen, um ihre Dienste wie gewohnt anzubieten. Der Ausfall der Angebote stellt viele Klientinnen und Klienten und deren Familien vor große organisatorische Probleme. “Die betroffenen Menschen mit Behinderung sollen schnell wieder in ihre Wohnungen, ihren Job und ihre Schulen zurückkehren können. Deshalb beteiligt sich die Aktion Mensch mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von fünf Millionen Euro an der Beseitigung der Hochwasserschäden”, sagt Aktion Mensch-Vorstand Armin v. Buttlar.

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Mit der “Hochwasserhilfe 2013” will die Förderorganisation die rasche Sanierung der vielfältigen Hilfs- und Förderangebote in den betroffenen Regionen unterstützen: Zuschüsse bis zu 250.000 Euro können Ambulante Dienste und Einrichtungen wie Frühförder- und Beratungsstellen oder Integrationsbetriebe erhalten. Bis zu 110.000 Euro stehen für Tages- und Förderstätten, integrative Bildungseinrichtungen sowie Sonderkindergärten, Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Mittel in Höhe von bis zu 4.000 Euro sind im Rahmen der Förderaktion “Miteinander gestalten” für kleinere Projekte möglich. Besonders wichtig dabei: Die Aktion Mensch wird die Anträge zur “Hochwasserhilfe 2013” vorrangig behandeln.

Organisationen können ihren Förderantrag noch bis zum 31. Dezember 2013 über das Antragssystem unter antrag.aktion-mensch.de stellen.

Weitere Informationen unter
foerderung.aktion-mensch.de

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