Justizminister Dr. Jürgen Martens hat heute vor dem Sächsischen Landtag eine Fachregierungserklärung zum Thema "Rechtsstaat und Justiz" abgegeben. Er unterstrich dabei die Unabhängigkeit der Justiz. Martens: "Eine starke und unabhängige Justiz ist ein Garant für einen modernen Rechtsstaat." Er bekräftigte, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften von jeglicher Einflussnahme freizuhalten sind, da andernfalls ihre Unabhängigkeit gefährdet sei.

Neben der Unabhängigkeit der Justiz betonte Martens die Wichtigkeit des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung der Bürger. Grundlagen eines freiheitlichen Rechtsstaats sind der Schutz und die Sicherheit der Bürger, wobei der Blick nicht einseitig auf die Gewährleistung der Sicherheit gerichtet werden dürfe. Wo Eingriffe in Bürgerrechte notwendig seien, müssten diese stets begründet werden, grundrechtskonform und verhältnismäßig sein.

Diese Forderungen waren auch Anlass für die sächsische Bundesratsinitiative, die gesetzlichen Regelungen für nichtindividualisierte Funkzellenabfragen zu präzisieren. Ein umfassender Schutz des Grundrechts der informationellen Selbstbestimmung kann im Zeitalter weltweiter digitaler Vernetzung nicht allein auf einzelstaatlicher Ebene gewährleistet werden. Martens betonte den überstaatlichen Handlungsbedarf und forderte die schnellere Umsetzung einer Datenschutz-Grundverordnung auf europäischer Ebene.

Martens stellte in seiner Fachregierungserklärung die Leistungen der sächsischen Justiz und des sächsischen Justizvollzugs dar. “Die sächsische Justiz hat in den vergangenen Jahren viel erreicht. Hierfür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz. Mein besonderer Dank gilt auch den Schöffen und Ehrenamtlichen Richtern für ihre geleistete Arbeit.” Er sprach u.a. folgende Themen an:

Täglich erreichen uns unzählige Meldungen aus Leipzig, Sachsen und darüber hinaus, die nicht immer gleich oder nie Eingang in den redaktionellen Alltag finden. Dennoch sind es oft genug Mitteilungen und Informationen, welche wir den Lesern der “Leipziger Internet Zeitung” nicht vorenthalten möchten und im Ressort “Melder” veröffentlichen …

Zur aktuellen Diskussion um die Sicherheit in den Justizgebäuden wies Martens darauf hin, dass Sachsen hier wie auch andere Länder neue Wege beschreitet. Ab 1. Oktober 2013 werde die Sicherheit in der sächsischen Justiz durch den zusätzlichen Einsatz privater Sicherheitskräfte weiter erhöht, ohne aus den Justizgebäuden Festungen zu machen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden im Haushaltsplan 2013/2014 bereitgestellt. Die privaten Sicherheitskräfte sollen die Justizwachtmeistereien unterstützen, die u.a. für Einlasskontrollen zuständig sind.

Eine Vorreiterrolle, so Martens weiter, nehme die sächsische Justiz bundesweit bei dem Thema Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ein. Bereits heute können bei allen sächsischen Gerichten Klagen, Anträge und andere Schriftstücke sicher und rechtsverbindlich auf dem elektronischen Weg eingereicht werden. Als Folge davon haben sich die Eingänge von Nachrichten im Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach von Januar 2012 zu Januar 2013 mehr als verdoppelt.

Sachsen zeichnet sich weiter durch einen modernen Justizvollzug aus. Martens wies darauf hin, dass eine sachgerechte und zukunftsfähige Standortstruktur entwickelt werden konnte. Maßgeblich seien entsprechend dem Resozialisierungsgedanken auf der einen Seite die zentrale Unterbringung von Gefangenen mit besonderen Behandlungsbedürfnissen, wie z.B. Ersttäter, weibliche Gefangene, Jugendstrafgefangene und Sicherungsverwahrte sowie auf der anderen Seite die heimatnahe Unterbringung von Gefangenen zu deren besseren Wiedereingliederung nach der Entlassung. Zur Umsetzung des Vollzugskonzepts sei die Errichtung der geplanten neuen Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Pöhlau unabdingbar. Zur aktuellen Diskussion um den offenen Vollzug in Chemnitz führte Martens aus, dass bereits seit längerem die Errichtung eines neuen offenen Vollzugs neben der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in der Reichenhainer Straße vorgesehen sei. Im Doppelhaushalt 2013/14 sind Haushaltsmittel für die Planung und den Neubau eingestellt.

Neben dem bisher Erreichten wies Martens abschließend auf die künftigen großen Herausforderungen für die sächsische Justiz hin. Eine große Aufgabe stelle die unausgewogene Altersstruktur der Justizmitarbeiter dar, die es zu bewältigen gelte. Für dieses zentrale Problem der Justiz müssten Lösungen gefunden werden, um die extrem verzerrte Altersstruktur zu ändern und den ansonsten im nächsten Jahrzehnt drohenden “Einstellungsnotstand” zu verhindern. Eine weitere Herausforderung liege zudem in der weiteren Digitalisierung der Arbeitsabläufe in den Gerichten. Der elektronische Zugang zu den Gerichten ist laut Martens nur ein erster Schritt zu der elektronischen Prozessakte und der elektronischen Archivierung. Nur ein vollumfänglicher elektronischer Rechtsverkehr führe zu weiteren Beschleunigungs- und Einsparungspotenzialen.

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