Nachdem die CDU/FDP-Regierungskoalition mit dem "Dienstrechtsreförmchen" wieder nicht das Weihnachtsgeld für die sächsischen Beamtinnen und Beamten eingeführt hat, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Darauf hat der stellvertretende DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach hingewiesen. "Die viel gepriesene Reform des Dienstrechts bleibt weit hinter den Erwartungen zurück, die die Beamtinnen und Beamten in Sachsen hatten.

Aus über 3 Jahren Vorbereitung ist ein Reförmchen geworden, welches Selbstverständlichkeiten regelt, aber kein zukunftssicheres Dienstrecht für Sachsen. Der neue Landtag kann sich ab 2014 wieder mit dem Thema beschäftigen”, sagte Sachsens DGB-Vize heute in Dresden.

Gleichzeitig macht der DGB auf einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes Halle (Az: 5 A55/12) aufmerksam, der die Klage einer Beamtin der Rentenversicherung wegen des fehlenden Weihnachtsgeldes dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. In dem Beschluss wird angezweifelt, dass die Grundlagen der Streichung des Weihnachtsgeldes vom Grundgesetz gedeckt sind (Zitat): “Der Gesetzgeber darf die Beamtenbesoldung von einer allgemeinen, positiven Entwicklung nur dann ausnehmen, wenn dies durch spezifische, im Beamtenverhältnis wurzelnde Gründe gerechtfertigt ist. Den Beamten dürfen dagegen keine Sonderopfer zur Konsolidierung öffentlicher Haushalte auferlegt werden.”

Der Rechtsanwalt, der die vom DGB Sachsen unterstützten Kläger vertritt, hat bei den Verwaltungsgerichten Dresden, Leipzig und Chemnitz mit dem Verweis auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtes Halle beantragt, auch die vom DGB unterstützten “Muster”-Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. “Endlich kommt auch juristisch Bewegung in die Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamte in Sachsen. Wir erwarten zwar immer noch eine politische Lösung, aber wahrscheinlich lässt sich die Sächsische Staatsregierung nur durch Gerichte zum Handeln bewegen.”, sagte Schlimbach.

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