"Die Verbraucherzentrale Sachsen hat im Ergebnis ihrer Abmahnung der Telekom Deutschland GmbH in den meisten Punkten obsiegt", resümiert Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. "In letzter Sekunde hatte die Telekom wegen der nicht rechtskonformen Gestaltung ihrer LTE-Tarife noch eine Lösung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit bestehenden Call & Surf Comfort via Funk-Verträgen präsentiert, um eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen zu vermeiden.

Ab Januar 2014 haben diese die Möglichkeit, dreimal jeweils 10 GB schnelles Internet kostenfrei hinzuzubuchen.” Die Telekom hat außerdem angeboten, im März 2014 das Nutzungsverhalten in den LTE-Bestandsverträgen in Bezug darauf transparent zu machen, ob diese Zubuchoption für die Mehrheit der Nutzer ausreichend ist. Dazu soll ermittelt werden, wie viele Nutzer von der dritten Zubuchungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die Begrenzung auf drei Zubuchungen kann dann ggf. nochmals angepasst werden.

Bereits wenige Tage nach der Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen im November 2013 hatte die Telekom am 5.12.2013 die Gestaltung der LTE-Tarife auf ihrer Homepage entsprechend den Forderungen der Verbraucherzentrale Sachsen nach mehr Klarheit und Transparenz geändert. Jetzt wird deutlich dargestellt, dass man zum Monatstarif schnelles Internet für ein bestimmtes Volumen erhält und nach dessen Verbrauch nur noch mit 384 kbit/s weitersurfen kann, es sei denn, man bucht kostenpflichtig weiteres schnelles Volumen hinzu.

Hinsichtlich der Höhe der Drosselgeschwindigkeit hatte sich die Telekom Fristverlängerung erbeten und war dann im Januar 2014 mit einem Gesprächsangebot auf die Verbraucherzentrale Sachsen zugegangen. “In diesem Gespräch haben wir sehr deutlich gemacht, dass es uns um eine verbesserte Versorgung der Nutzer geht, die auf die Versorgung mit Internet via Funk angewiesen sind und zum Angebot der Telekom oft keine Alternativen haben”, so Henschler. Die betroffenen Nutzer müssen für den Verbrauch eines bestimmten Internetvolumens viel mehr bezahlen als bei einem vergleichbaren DSL-Tarif, obwohl der LTE-Tarif von der Telekom als gleichwertiger Ersatz für einen Festnetzanschluss beworben wird und auch technisch wie ein solcher funktioniert. “Die Telekom ist den Verbrauchern und Verbraucherinnen hier leider gar nicht entgegengekommen. Sie bremst die LTE-Nutzer auch weiterhin auf Schneckentempo ab und verweist alle diejenigen, die ihren Vertrag nach dem 5.12.2013 abgeschlossen haben, auf die Möglichkeit der kostenpflichtigen Hinzubuchung”, bedauert Henschler.

Nach der ausreichend deutlichen Darstellung ihrer Tarife wird die Telekom daher nun weiter auf 384 kbit/s drosseln. Da hier mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen keine Verbesserung für die Verbraucher zu erzielen ist, werden wir uns nun an den Gesetzgeber wenden. Immerhin ist die Telekom neben Vodafone der einzige Wettbewerber auf dem LTE-Markt. Der Gesetzgeber muss den Anbietern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen aber als Kompensation für deren marktbeherrschende Stellung bestimmte Pflichten diktieren, wenn es um die Grundversorgung der Verbraucher mit dem Internet geht.

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