Die Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Ost im Bundestag, Daniela Kolbe, begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Einbeziehung der Fleischbranche ins sogenannte Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). "Die plötzlich mögliche Einigung zwischen Arbeitgebern und der Gewerkschaft NGG zeigt, dass der gesetzliche Mindestlohn schon vor Inkrafttreten wirkt.

Die im Koalitionsvertrag getroffene Regelung, die bis Ende 2016 tarifliche Vereinbarungen unter 8,50 EUR gelten lässt, bewährt sich. So können Branchen, in denen der Lohnschritt hin zu 8,50 EUR/h sehr hoch ist, besser planen”, so Kolbe, und fügt hinzu, dass “damit auch die Tarifbindung im Osten merklich steigen kann – ein äußerst positiver Effekt”.

Mit der Änderung werde die Fleischbranche in das Gesetz (AEntG) einbezogen, und der Mindestlohn des vorliegenden Tarifvertrages für allgemeingültig erklärt. Damit gelte ab 1. Juli 2014 in der Fleischbranche ein Mindestlohn von zunächst 7,75 EUR/h, der in drei Stufen bis Dezember 2016 auf 8,75 EUR/h angehoben werde. Kolbe hob hervor, dass es zu einer Ost-West-Angleichung bei den Löhnen nur komme, wenn die Tarifbindung flächendeckend auch in Ostdeutschland steige. “Andernfalls wird sich die Einkommenskluft zwischen Ost und West nicht verringern”, sagte die Landesgruppen-Vorsitzende.

Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 habe zur Folge, dass viele Branchen jetzt eigene Mindestlöhne festlegten, um so bis Ende 2016 nicht unter die Allgemeingültigkeit von 8,50 EUR/h zu fallen. “So bekommen wir hoffentlich einen deutlichen Aufwuchs bei der Tarifbindung Ost”, so Kolbe.

Der Fleischbranchen-Mindestlohn gelte für insgesamt rd. 80.000 Beschäftigte, davon befinde sich etwa jeder Fünfte in Ostdeutschland.

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