Die sächsischen Grünen haben die Ankündigung des scheidenden CDU-Fraktionschefs Stellen Flath bedauert, Mitglied im MDR-Rundfunkrat werden zu wollen."Der MDR-Rundfunkrat muss parteiferner werden", erklärt Claudia Maicher, Landesvorsitzende der Partei.

“Ab Sonntag trifft sich der MDR-Rundfunkrat in Suhl zu einer Klausur, um über Konsequenzen aus dem Karlsruher ZDF-Urteil zu beraten. Ich hätte es begrüßt, wenn die CDU die Beratungen abgewartet hätte. So muss doch der Eindruck entstehen, dass Sachsens CDU nichts ändern will .”

“Die Diskussion über den MDR-Rundfunkrat steht jetzt an. Sich in Sachsen vornehm zurückzulehnen und abzuwarten, wie die Bundesländer das ZDF-Urteil umsetzen, ist hasenfüßig. Die Diskurse müssen sogar parallel laufen. Schließlich handelt es sich um eine Drei-Länder-Anstalt, deren Änderungen auch Thüringen und Sachsen-Anhalt angehen”, so Maicher.

“Wir Grünen wollen den Einfluss von Mitgliedern aus Parteien sowie von staatlichen bzw. staatsnahen Mitgliedern begrenzen”, betont Maicher. “Wer die Medien als vierte Macht und ihre Wächterfunktion anerkennt, sollte sich dafür einsetzen, dass keine Regierungsangehörigen in den Rundfunkräten Mitglied sind.”

“Zudem ist zu überlegen, wie der Anteil von Frauen in den Gremien erhöht werden kann und inwieweit in Zukunft auch Jugendliche vertreten sind. Auch die Auswahl der gesellschaftlichen Gruppen spiegelt eher das 20. als das 21. Jahrhundert wider. Im MDR-Rundfunkrat sollte sich die Vielfalt unserer Gesellschaft darstellen. Wie werden beispielsweise auch Menschen mit Behinderungen, Lesben und Schwule sowie Migranten repräsentiert? Zudem muss das Gremium durch Fortbildung und Expertenwissen in seiner Durchsetzungskraft gestärkt werden”, fordert die Landesvorsitzende.

Die Grünen sind derzeit mit einem Vertreter aus Thüringen im MDR-Rundfunkrat vertreten. Laut DGB Sachsen liegt der Anteil der “Politiker” im MDR-Rundfunkrat bei 35 Prozent, im Verwaltungsrat bei 43 Prozent.

Bundesverfassungsgericht vom 25.03.: Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

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