Zum LVZ-Artikel vom 13.10.2014 "Vor der Mietpreisbremse kommt der Schock: Vermieter langen nochmals zu": Das tatsächliche Handeln einzelner Vermieter erfordert nach Auffassung von Siegfried Schlegel, Sprecher für Stadtentwicklung, auch in sächsischen Großstädten wie Leipzig und Dresden die Einführung der Mietpreisbremse entsprechend den Maßgaben des aktuellen Gesetzentwurfs der Regierungskoalition im Bund.

Praktizierte Preissprünge bei Wiederververmietung von 40 % auf die Nettokaltmiete durch einzelne private Vermieter sind entgegen anderslautender Beteuerungen vom Verband Haus und Grund in Sachsen auch als “Torschlusspanik” nicht akzeptabel und bedürfen einer staatlichen Regulierung. Diejenigen Vermieter, die dies nicht praktizieren, sind von einer solchen Begrenzung der Steigerung nicht betroffen. Unklar ist die Argumentation des Sächsischen Innenministeriums bezüglich einer “Stadt-Land-Balance” contra “einseitigem Marktdirigismus”, dem man eine maßgeschneiderte Wohnraumförderung entgegensetzen will. Bleibt die Frage, warum man das nicht längst tut. Außerdem soll das Instrument der Mietpreisbremse nur in Großstädten mit Wohnungsknappheit in einzelnen Stadtteilen angewandt werden.

Nachdem im aktuellen Gesetzentwurf die Erstvermietung für Neubauten aus der Mietpreisbremse herausgenommen wurde, was auch von der Leipziger Linksfraktion unterstützt wird, steht noch die vage Formulierung der Herausnahme von Wohnungen nach umfangreichen Sanierungen im Raum. Siegfried Schlegel hatte eine präzise Klarstellung im Gesetz zur Mietpreisbremse in einem Gespräch mit dem Staatssekretär Gunther Adler im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 3. Oktober am Rande der Jahrestagung des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen und Raumordnung in Köln angemahnt.

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