Zum heutigen Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen zu den Schultaschenrechnern erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Cornelia Falken: Es gibt nun gerichtlich festgestellte Anhaltspunkte dafür, dass die Schulträger das Lernmittel Taschenrechner von vornherein kostenlos zur Verfügung stellen müssen.

Denn aus der Sicht des Oberverwaltungsgerichtes “dürfte viel dafür sprechen, dass der Taschenrechner, dessen Gebrauch im Unterricht, bei Hausaufgaben und in Klassenarbeiten im einschlägigen Lehrplan vorgesehen ist, unter die in Art. 102 Abs. 4 der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit falle”. Hätten die Eltern den Rechner allerdings bereits bezahlt, gebe es keinen Anspruch auf Erstattung. “Eltern, die der Meinung seien, dass eine von der Schule vorgeschlagene Anschaffung von der Lernmittelfreiheit umfasst sei, müssten diese Anschaffung – notfalls gerichtlich – vom Schulträger einfordern”.

Das Urteil zeigt in jedem Fall dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bei den Schul-Taschenrechnern brauchen alle Beteiligten Rechtsklarheit. Die Linke hat bereits per Gesetzentwurf eine umfassende Lernmittelfreiheit in Sachsen eingefordert und wird dies auch weiterhin tun. Mit der laut Koalitionsvertrag im Jahr 2015 anstehenden Novelle des Schulgesetzes muss dafür endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Taschenrechner sind Lernmittel und gemäß Art. 102 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung kostenlos bereitzustellen.

Hintergrund: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom Februar 2013 gehören grafikfähige Schultaschenrechner zu den Lernmitteln, die Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Geräte sind nach Meinung der Richter eindeutig als Lernmittel einzustufen. Geklagt hatte der Vater einer Schülerin aus Limbach-Oberfrohna. Gegen das Urteil hatte die Stadt Berufung eingelegt.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar