Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gilt auch für alle Formen von Idiotie, also auch für Legida. Kurzum: So wie zur Meinungsfreiheit gehört, dass jeder Schwachsinn gesagt werden darf, gehört zur Versammlungsfreiheit, dass für jeden Schwachsinn demonstriert werden darf“, sagt Tilman Loos, Pressesprecher der linksjugend [’solid] Sachsen.
Versammlungsverbote aufgrund von „polizeilichem Notstand“ weisen schon seit langem auf ein grundsätzliches Problem hin. Demonstrationen auf Grund „polizeilichen Notstands“ verbieten zu können macht – nicht de jure aber de facto – Demonstrationsverbote durch die Polizei möglich. Auch die Gerichte, welche über diese Form von Versammlungsverboten urteilen müssen, sind dazu gezwungen, den Situationsbeschreibungen der Polizei blind Folge zu leisten. Eine Praxis, die auch die Linksjugend Sachsen und einige Organisationen, die sich für den Schutz der Grundrechte einsetzen, mehrfach kritisiert haben.
„Dass jetzt mit Legida eine Bewegung, die selbst zutiefst von antipluralistischen und autoritären Einstellungen geprägt ist, von einer Verbotsmaßnahme betroffen ist, stellt natürlich auch eine gewisse Ironie dar“, ergänzt Tilman Loos.