Wie die Sächsische Staatskanzlei heute mitteilt, übernimmt der Freistaat Sachsen bei der sogenannten "Demokratieerklärung" bei Förderrichtlinien die Praxis des Bundes. Anstelle einer vom Antragsteller zu unterzeichnenden Erklärung werde nun "in den Zuwendungsbescheiden verbindlich geregelt, dass keine Förderung an extremistische Organisationen oder Personen gehen darf. Auf die daraus resultierenden Anforderungen wird in einem auf die jeweilige Richtlinie angepassten Begleitschreiben hingewiesen". Darauf hatten sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verständigt.

Dies kommentiert Lutz Richter, Demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: Aus der nun angekündigten bloßen Umstellung von Verwaltungsabläufen folgt keineswegs ein “Verzicht auf die bisherige Form der Demokratieerklärung”, wie die Staatsregierung glauben machen will. Denn an der Wirkung der Extremismusklausel ändert sich nichts, nur weil sie künftig in einem Begleitschreiben zum Förderbescheid auftaucht. Sie ist weiterhin rechtsverbindlich und fester Bestandteil des Verfahrens.

Auch künftig sollen Antragssteller mit Blick auf mögliche Kooperationspartner “prüfen, ob im Hinblick auf den Inhalt der beabsichtigten Maßnahme mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass sich bei deren Durchführung eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben kann”. Der Generalverdacht bleibt und trifft unverändert Initiativen und Projekte, die sich gegen die extreme Rechte, gegen Rassismus und Diskriminierung engagieren. Dabei ist Engagement gegen antidemokratische Tendenzen in unserer Gesellschaft sehr wichtig und wertvoll, nicht erst seit dem Aufkommen von “PEGIDA” und Co.

Insbesondere die Sozialdemokraten müssen sich fragen lassen, weshalb sie dieser verkappten Gesinnungsschnüffelei weiter ihren Segen geben. Nicht nur weil sie demokratisches Engagement behindert und Misstrauen sät, gehört sie endlich abgeschafft – und zwar ersatzlos!

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