Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig warnt erneut Unternehmen der Region. In den vergangenen Monaten hat die Zahl der gefälschten Bescheinigungen im Bewachungsgewerbe drastisch zugenommen. Bewerber legen hier häufig nur Kopien von "Bescheinigungen über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" oder "Bescheinigung über die Unterrichtung" vor, ohne eine derartige Prüfung abgelegt oder an der Unterrichtung teilgenommen zu haben.

Um die Fälschungsgefahr zu reduzieren, haben die Industrie- und Handelskammern neben dem bereits vorhandenen Siegel ein weiteres Sicherheitsmerkmal auf diesen Bescheinigungen eingeführt. Ein Hologramm-Etikett mit neutralem IHK-Logo wird auf der Bescheinigung neben Unterschrift und Siegel aufgeklebt. Bescheinigungen, die von der IHK zu Leipzig ausgestellt werden, sind nur mit einem unbeschädigten Hologramm-Etikett gültig.

“Im Bewachungsgewerbe geht es um Sicherheit. Eine entsprechende Sachkundeprüfung und Unterrichtung ist daher von großer öffentlicher Bedeutung”, betont Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig. “Wir empfehlen den Unternehmen, sich zukünftig nur noch Bescheinigungen im Original oder eine amtliche Beglaubigung als Qualifikationsnachweis vorlegen zu lassen und auf diese Sicherheitsmerkmale zu achten. In Zweifelsfällen können sie sich jederzeit an die IHK wenden.”

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