Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz informiert zu Beginn der bevorstehenden Pilzsaison in einem aktuellen Faltblatt Verbraucherinnen und Verbraucher zu den wichtigsten Fragen in Hinblick auf frische Kultur- und Wildpilze. Die Publikation gibt Auskunft über Haltbarkeit und Lagerung gekaufter bzw. selbst geernteter Pilze.

Pilzsammler sollten in jedem Fall nur solche Pilze kulinarisch verarbeiten, die sicher identifiziert worden sind! Im Zweifelsfall sollten die im Freistaat Sachsen tätigen Pilzsachverständigen konsultiert werden. Besteht dennoch ein Verdacht auf eine Vergiftung, sollte sofort eine Klinik aufgesucht werden. Hilfreich ist es, möglicherweise noch vorhandene Pilzreste mitzunehmen.

Der überwiegende Teil seltener, gesundheitlicher Komplikationen sind jedoch sogenannte “unechte” Pilzvergiftungen, die Folge falscher Zubereitung sind oder aufgrund des übermäßigen Genusses zu alter Pilze verursacht werden. Generell gilt daher, dass Pilze nach dem Sammeln oder Kauf umgehend gründlich gereinigt und sofort zubereitet werden sollten.

In Fällen, wo dies nicht möglich sein sollte, gibt das Faltblatt Hinweise zur Lagerung sowie Tipps zur Erkennbarkeit der Verzehrtauglichkeit.

Das Faltblatt steht ab sofort unter http://www.publikationen.sachsen.de zum Download zur Verfügung.

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