Ab heute können sich inklusive Schulen erneut um den Jakob Muth-Preis bewerben. Der Preis zeichnet seit 2009 Schulen aus, die inklusive Bildung beispielhaft umsetzen und so allen Kindern die Möglichkeit eröffnen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre individuellen Potenziale zu entwickeln. Träger sind die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, die Deutsche UNESCO-Kommission und die Bertelsmann Stiftung. Die Bewerbungsfrist endet am 18. Dezember 2015.

Drei gleichwertige Preise in Höhe von 3.000 Euro werden an drei Schulen vergeben, 5.000 Euro gehen an einen Schulverbund.

Der Wettbewerb richtet sich an Grundschulen, weiterführende Schulen und Schulverbünde. In diesem Jahr möchten die Projektträger einen der Einzelschulpreise an ein Gymnasium vergeben. Denn es ist aus ihrer Sicht besonders wichtig, dass die Inklusion auch an dieser Schulform noch weiter vorankommt.

Der Namensgeber der Auszeichnung, Professor Jakob Muth (1927-1993) setzte sich intensiv für die gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern ein. Er war überzeugt, dass jedes gute Beispiel Früchte trägt.

Auch wenn sich bisher noch keine einzige Schule aus Sachsen um diesen Preis beworben hat, ist Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, überzeugt davon, dass es auch in Sachsen Schulen gibt, in denen ein Perspektivwechsel vom getrennten zum gemeinsamen Unterricht bereits gelungen ist. “Diese guten Beispiele müssen nun auch sprichwörtlich Schule machen und sollten sich guten Gewissens bewerben”, so Pöhler weiter.

Informationen zum Bewerbungsprozedere unter http://www.jakobmuthpreis.de

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