Für den 3. November, 9 bis 17 Uhr, laden die Friedrich-Ebert-Stiftung - Landesbüro Sachsen und das Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig in den Sitzungssaal des Neuen Rathauses zum Seminar "Aktuelle Änderungen im Aufenthaltsrecht" ein. Zum 1. August 2015 trat das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung inkraft. Daraus ergeben sich weitreichende rechtliche Änderungen im Bereich des Aufenthalts- und des Abschiebehaftrechts sowie eine komplette Neuordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots.

Zum 1. November soll das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft treten, welches neben Integrationsmaßnahmen für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen vor allem den Ablauf des Asylverfahrens, weitere sichere Herkunftsländer und die Neuordnung des Asylbewerberleistungsgesetzes betrifft.

“Die aktuelle Situation bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration der nach Leipzig kommenden Flüchtlinge bedeutet für Behörden, Beratungsstellen und Ehrenamtliche in der Migrationsarbeit und die Stadtgesellschaft insgesamt eine immense Herausforderung. Gleichzeitig wachsen auch die Aufgaben bei der Beratung und Unterstützung der bereits seit längerer Zeit in der Stadt lebenden Migranten”, erläutert der Integrationsbeauftragte der Stadt, Stojan Gugutschkow. “Mit dem Seminar möchten die Veranstalter haupt- und ehrenamtlich Tätige, insbesondere Mitarbeiter aus Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, von Verbänden und Initiativen unterstützen ? durch die Vermittlung von Kenntnissen für die Beratungspraxis im Bereich Aufenthalts- und Asylrecht”, führt er weiter aus.

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