Zur heutigen Kabinettssitzung, die sich offenbar doch nicht mit der Novelle des Schulgesetzes befasst hat, erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Cornelia Falken: "Wir werden das Schulgesetz auf Basis dieses Koalitionsvertrages novellieren. Ziel ist es, einen Entwurf im Jahr 2015 vorzulegen". Den Termin für die Vorlage des Entwurfs haben CDU und SPD mit der heutigen Sitzung des Regierungskabinetts, der letzten in diesem Jahr, verstreichen lassen."

Die Verzögerung wäre vielleicht noch zu verschmerzen, wenn zu erwarten wäre, dass der Gesetzentwurf ein großer bildungspolitischer Wurf wird. Dem ist aber nicht so – aller Erfahrung nach wird es nur ein parteipolitischer Kompromiss sein.

Trotz der wiederholten Beteuerungen der Kultusministerin, wie wichtig die Novelle des Schulgesetzes sei, sind die Differenzen zwischen den Koalitionären offenkundig so groß, dass das selbstgesteckte Ziel nicht zu erreichen war. An das Gerede aus den Reihen der CDU, dass “alle Fragen ohne jedes Vorurteil und ohne Ideologie auf den Tisch” müssten, hatte ohnehin keiner geglaubt. Dann hätte die Union auch über den Zankapfel längeres gemeinsames Lernen mit sich reden lassen müssen. Doch die Christdemokraten scheuen die Gemeinschaftsschule wie der Teufel das Weihwasser.

In Sachen Gemeinschaftsschule darf nicht bloß – wie unter der letzten Koalition von CDU und SPD – der kleinste gemeinsame Nenner gefunden werden: ein Schulversuch, der dann von der nachfolgenden Regierungskoalition wieder beendet wird. Die Einführung der Gemeinschaftsschule in Sachsen ist überfällig. Wie diese Schulform genannt wird, ist eine nachrangige Frage.

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