Immer wieder verletzt die Sächsische Staatsregierung Oppositionsabgeordnete in ihren verfassungsmäßigen Rechten und behindert diese in der Ausübung ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion. Dagegen setzt sich nun die Abgeordnete Juliane Nagel (37, Die Linke) zur Wehr. Der Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach hat in ihrem Auftrag beim Verfassungsgerichtshof (VGH) in Leipzig einen Organstreitantrag gegen die Sächsische Staatsregierung eingereicht. Die Abgeordnete will durch den VGH feststellen lassen, dass sie von der Regierung durch die unvollständige Beantwortung einer Kleinen Anfrage in ihren verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der sächsischen Verfassung verletzt worden ist.

Der Hintergrund: Juliane Nagel hatte eine Kleine Anfrage (Drucksache Nummer 6/3547) zu der Polizeieskorte für den Rechtsaußenpolitiker Geert Wilders anlässlich seines Auftritts auf einer PEGIDA-Kundgebung in Dresden gestellt (bei Gelegenheit dieser Veranstaltung verbeugte sich PEGIDA-Chef Lutz Bachmann unterwürfig vor Wilders). Sowohl zu der Zahl der für die Eskorte eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten, als auch zu Art und Anzahl der verwendeten Polizeifahrzeuge wird die Beantwortung durch Innenminister Ulbig bis heute verweigert – die ebenso lapidare wie unzureichende Mitteilung: „Es erfolgte eine polizeiliche Begleitung. Aus Sicherheitsgründen werden zu der genauen Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und Polizeibediensteten keine Auskünfte gegeben.“

Die Eskorte für Wilders durch die Sächsische Polizei hatte den VGH bereits im vergangenen Jahr beschäftigt: Durch die frühere Landtagsabgeordnete Annekatrin Klepsch (Die Linke) war dazu ein Organstreitverfahren gegen die Regierung geführt worden. Nachdem sie ihr Amt als Kulturbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden angetreten und das Landtagsmandat aufgegeben hatte, wurde dieses Verfahren ohne Entscheidung in der Sache eingestellt.

Der VGH betont in ständiger Rechtsprechung die sich aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung ergebende Pflicht der Regierung, Kleine Anfragen von Mitgliedern des Landtags nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach der Rechtsprechung des VGH ist eine Antwort auf eine Kleine Anfrage nur dann vollständig, wenn alle Informationen, über die die Regierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden, d. h. nichts, was bekannt ist oder was mit zumutbarem Aufwand hätte in Erfahrung gebracht werden können, verschwiegen wird.

Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel erklärt:

„Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, Genaueres über diesen Polizeieinsatz zu erfahren. Schließlich wurde hier auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein rassistischer Demagoge eskortiert. Da die Staatsregierung die notwendige Transparenz zu ihren Sicherheitsdienstleistungen für den PEGIDA-Gast verweigert, bleibt kein anderer Weg als der zum Verfassungsgerichtshof.“

Rechtsanwalt André Schollbach erklärt:

„Offenbar gefällt sich die Sächsische Staatsregierung darin, mit den Rechten von Oppositionsabgeordneten nach Gutsherrenart zu verfahren. Die Achtung vor der Opposition ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren unserer Demokratie. Nur wenn die Rechte der Opposition gewahrt werden, kann sie die Regierung effektiv kontrollieren. “

Die „Antworten” der Sächsischen Staatsregierung zu dem Auftritt des Rechtsaußenpolitikers Geert Wilders bei PEGIDA und den damit verbundenen Sicherheitsdienstleistungen des Freistaates Sachsen:

Kleine Anfrage von Juliane Nagel
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=3547&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

Kleine Anfrage von Annekatrin Klepsch
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1397&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1

 

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