Das Sozialamt bittet ausdrücklich um Teilnahme an dieser freiwilligen Erhebung. Eine gute Beteiligung ist erforderlich, um realistische Werte für die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhalten.
Bereits seit Anfang Februar sind über 100 Interviewerinnen und Interviewer unterwegs und führen Interviews bei etwa 6.000 Haushalten zur Miethöhe, Wohnungsausstattung und Wohnqualität durch. Anhand der abgefragten Merkmale kann dann die ortsübliche Miete ermittelt werden. Die ausgewählten Haushalte wurden per Zufallsverfahren ermittelt. Leider haben sich an dieser freiwiligen Befragung bisher nicht ausreichend viele Personen beteiligt.
Der Mietspiegel ist eine gute Grundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung im frei finanzierten Wohnungsmarkt an Hand vorgegebener Merkmale zu ermitteln. Damit bietet er Mietern und Vermietern eine fundierte Verständigungsgrundlage zur Feststellung der zulässigen Miethöhe.
Für alle Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Statistik und Wahlen unter den Telefonnummern 0341 123-2880 zur Verfügung.