„Heute hat der Bundesrat das Kulturgutschutzgesetz mit der Stimme Sachsens beschlossen. Das am 23. Juni vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, national wertvolles Kulturgut besser vor Abwanderung zu schützen und illegalen Kulturguthandel, etwa mit aus Kriegsgebieten geraubtem Kulturgut, effektiver zu bekämpfen. Ich begrüße es sehr, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird.“

„Das Gesetz enthält viele Anregungen auch aus der Fachwelt, die eine sachgerechte Handhabung des Gesetzes ermöglichen. Es dient dem Interesse der Bürger und des Gemeinwesens am Schutz wertvollen, identitätsstiftenden Kulturguts, berücksichtigt aber auch die Interessen der Eigentümer. Es ist klar, dass für die Umsetzung des Gesetzes erheblicher Verwaltungsmehraufwand in den Ländern erforderlich ist. Daher begrüße ich die Zusage des Bundes, die Länder finanziell dabei zu unterstützen ebenso wie die geplante Überprüfung der gesetzlichen Regelungen nach zwei Jahren.“

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