Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 30-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in 14 Fällen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Juni 2024 und November 2025 – teilweise unter Verwendung falscher Personalien – in 14 Fällen Beherbergungsverträge mit Hotels und Pensionen in Dresden und Umgebung geschlossen und in der Folge Beherbergungsleistungen in Anspruch genommen zu haben, obwohl er diese weder bezahlen wollte noch konnte.

Den Geschädigten entstand hierdurch ein Gesamtschaden von über 7.500 Euro. Der Beschuldigte soll in allen Fällen mindestens einen Tag vor Ablauf des Buchungszeitraums abgereist sein und den Geschädigten in einigen Fällen gefälschte Kostenübernahmeerklärungen vorgelegt haben.

Der Beschuldigte wurde am 5. Dezember 2025 aufgrund eines in diesem Verfahren bereits bestehenden Haftbefehls festgenommen. Den Haftbefehl hat der Ermittlungsrichter am 30. Dezember 2025 gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft und hat sich im Wesentlichen geständig zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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