Gegen den Willen des Mieters darf in seiner Wohnung nicht fotografiert werden. Darauf weist der Mieterverein Leipzig hin und beruft sich dabei auf die gängige Rechtssprechung. Insbesondere wenn das Haus oder die Wohnung verkauft beziehungsweise neu vermietet werden soll, drängen Vermieter, Verwalter oder Makler darauf, dass anlässlich eines Besichtigungstermins Fotos oder auch ganze Fotoserien in der Wohnung geschossen werden. Die Fotos tauchen dann in Maklerexposés oder im Internet im Wohnungs- und Kaufanzeigen auf. Sie sollen potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten ein anschauliches Bild der Wohnung liefern.

„Aber ob, was und von wem in der Wohnung fotografiert werden darf, entscheidet allein der Mieter. Er ist während seiner Mietzeit alleiniger Besitzer der Wohnung und damit hat er das alleinige Entscheidungsrecht“, erläutert Anke Matejka, Vorsitzende des Mietervereins Leipzig und ergänzt: „Hinzu kommt außerdem, dass nie ausgeschlossen werden kann, dass der Vermieter – gewollt oder ungewollt – bei seinen Fotos auch Teile der Lebensart der Mieter, der Einrichtung ihrer Wohnung, ihres Lebensstils oder sonstige der Intimsphäre zuzurechnenden Einzelheiten aufnimmt.“ Selbstverständlich müssen sich Mieter das nicht gefallen lassen. Das ist ein erheblicher Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter.

„Mieter sollten sich auch nicht von Vermieter- oder Maklerdrohungen mit Schadensersatz oder Kündigung einschüchtern lassen. Mieter haben das Recht und sogar das Grundgesetz auf ihrer Seite“, so die Mietrechtsexpertin.

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