Zur Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes im Verfahren auf Antrag der Linksfraktion gegen den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erklärt Sebastian Scheel, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion Die Linke: Das höchste Gericht im Freistaat Sachsen hat sich schützend vor die parlamentarische Demokratie gestellt und der Diktatur der Mehrheit Einhalt geboten. Die heutige Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes stellt daher einen Meilenstein für das Recht auf Chancengleichheit der Minderheit dar.

Willkürhandlungen der parlamentarischen Mehrheit von CDU und SPD sind in die Schranken gewiesen worden. Damit ist das Urteil richtungweisend über Ländergrenzen hinaus. Der Stellenwert der Entscheidung besteht in der Stärkung der Rechte der Opposition im Prozess der Gesetzgebung, insbesondere in der Haushaltsgesetzgebung.

Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, fügt hinzu: Sachwidrig hatte die CDU/SPD-Koalition eine Vielzahl von Themen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes untergebracht, die damit eigentlich nichts zu tun hatten. Dabei wurde der Zeitdruck der Haushaltsberatungen für ein „Huckepackverfahren“ ausgenutzt. Folge: Die Änderung der Gemeindeordnung wurde gar keiner Sachverständigenanhörung unterzogen, die Änderung des Abgeordnetengesetzes mit der umstrittenen kräftigen Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale wurde nur in einem verkürzten Verfahren behandelt.

Dabei sollen gerade Sachverständigenanhörungen dem fortwährenden Substanzverlust in der Politik entgegenwirken. Die kultivierte Überheblichkeit der parlamentarischen Mehrheit hat eine empfindliche Niederlage erlitten. Sieger ist die Demokratie.

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