Am Dienstag hat die Sächsische Staatsregierung eine neue Richtlinie zur Förderung von sozialem Wohnungsbau beschlossen. Sie tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 9. Dezember 2016 in Kraft. Seit dem Jahr 2000 wurden im Freistaat Sachsen keine Sozialwohnungen mehr gefördert.

Die Förderung ist als Zuschuss für Bauherren und Vermieter konzipiert und kann bei Neubau oder Sanierung beantragt werden, sofern die Wohnung 15 Jahre lang Menschen mit Wohnberechtigungsschein für eine deutlich reduzierte Miete überlassen wird. Ziel ist eine Mietreduktion um bis zu 35 Prozent (max. 3,50 Euro) je Quadratmeter. Der Zuschuss entspricht der rechnerischen Mietreduktion über die 15jährige Belegbindung und soll bereits in der Bauphase komplett ausbezahlt werden.

Tim Elschner, Stadtrat und stadtentwicklungspolititischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes im Oktober 2015 hat der Stadtrat mit den Stimmen der bündnisgrünen Stadtratsfraktion die Weichen vor dem Hintergrund der stark wachsenden Stadt neu gestellt. Ein Jahr später gibt es endlich in Sachsen wieder ein soziales Wohnungsbauförderprogramm, welches bei Neubau oder im Bestand die Schaffung von Belegungsrechten beinhaltet sowie Mietobergrenzen festsetzt. Darauf haben wir Grüne lange gewartet! Leipzig braucht dringend bezahlbaren Wohnraum, denn aufgrund von Mietsteigerungen und Zuzug ist dieser mittlerweile knapp. Die von der sächsischen Staatsregierung beschlossene Richtlinie zur Förderung von sozialem Wohnungsbau enttäuscht allerdings, da sie zu wenig Bezug auf den tatsächlichen Bedarf in Leipzig nimmt, unnötige bürokratische Hürden aufstellt und den Verwaltungsaufwand ohne finanzielle Flankierung einseitig der Kommune auferlegt!“

Die für Leipzig bereitgestellten Gelder werden nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein! Mit jährlich 20 Millionen Euro Bewilligungssumme in den nächsten drei Jahren könnten zwar insgesamt 1.500 neue Sozialwohnungen in Leipzig entstehen, der Bedarf an neuen Sozialwohnungen wird allerdings jetzt schon auf jährlich 1.500 beziffert! Aufgrund noch fehlender Durchführungsbestimmungen wird es zudem eher unwahrscheinlich sein, dass bereits im nächsten Jahr die ersten 20 Millionen Euro auch vollständig verbaut werden.

Fraglich ist außerdem, ob die festgelegten Förderbedingungen und strengen Vergabevoraussetzungen unter Leipziger Marktbedingungen auch tatsächlich funktionieren. Um die Fördermittel in Form eines Zuschusses zu erhalten, müssen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und private Bauherren öffentlich ausschreiben.

Elschner: „Auf diese unnötige bürokratische Hürde hätte leicht verzichtet werden können! Da die Stadt die Herausforderungen des Wachstums nicht alleine wird lösen können, hoffe ich, dass durch Nachverhandlungen zwischen Stadt und Staatsregierung doch noch Optimierungen erzielt werden können!“

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