Aufgrund weiterer amtlicher Feststellungen des Ausbruches der Geflügelpest am 14. Februar 2017 bei Wildvögeln am Cospudener See werden die Maßnahmen für den am 7. Februar errichteten Sperrbezirk um den Cospudener See erneut um mindestens 21 Tage ab dem 14. Februar verlängert.

Betroffen sind die Stadtteile Knautkleeberg, Knauthain, Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Rehbach, Großzschocher, Kleinzschocher (südlich von Alfred-Rosch-Kampfbahn und Sommerbad Kleinzschocher) und Connewitz (durch Naturschutzgebiet Elster- und Pleiße-Auwald, inklusive Probstei und Streitholz, entlang der B2 stadtauswärts bis zur Abfahrt Wildpark).

Ein weiterer Sperrbezirk wird für die Dauer von 21 Tagen um Stadtteil Liebertwolkwitz südlich von Bornaer Straße und Muldentalstraße errichtet, nachdem am 16. Februar 2017 bei Wildvögeln am Störmthaler See der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt weist nachdrücklich darauf hin, dass weder verendete noch lebende Wildvögel vom Fundort weggebracht werden dürfen. In jedem Fall ist das Amt zu informieren, wenn tote oder kranke Wasservögel, Watvögel oder Raubvögel gefunden werden. Die für den Sperrbezirk und für das Beobachtungsgebiet (gesamte Stadt Leipzig) geltenden Maßnahmen sind auf der Internetseite  www.leipzig.de bekannt gemacht. Ebenso gilt nach wie vor für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht.

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