Die Stadt Leipzig wollte in diesem Jahr per Verordnung vier verkaufsoffene Sonntage im gesamten Stadtgebiet zulassen. Dies sollte zu den Leipziger Markttagen (01.10.2017), zum 60. Internationalen Festival für Dokumentar- und Animationsfilm (05.11.2017) und zum Leipziger Weihnachtsmarkt (03.12. und 17.12.2017) erfolgen. Als Grundlage diente das Sächsische Ladenöffnungsgesetz.

Dagegen stellte die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di beim OVG Bautzen einen Normenkontrollantrag und hatte Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Verkaufsstellen in Leipzig an Sonntagen in diesem Jahr nur zum Weihnachtsmarkt und auch nur im Zentrum geöffnet sein dürfen.

Dazu erklärt die Vorsitzende der AfA in der SPD Sachsen Irena Rudolph-Kokot: „Wir begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen. Der grundgesetzlich geschützte Sonntag soll möglichst vielen Menschen und Familien erhalten bleiben. Wenn keine zwingende Notwendigkeit des Dienstes wie zum Beispiel im Falle von Feuerwehr, Krankenversorgung und Sicherheit besteht, sollte das Arbeiten an Sonntagen die absolute Ausnahme bleiben.“

In den vergangenen Jahren wurden Arbeitszeiten an vielen Stellen ausgeweitet und flexibilisiert. „Wir müssen aufpassen, dass die erkämpften Arbeitnehmer*innenrechte nicht weiter ausgehöhlt werden. Gerade das aktuelle Wahlprogramm der FDP startet hier einen Frontalangriff. Als sozialdemokratische Arbeitnehmer*innen sehen wir uns in diesem Kampf an der Seite der Gewerkschaften“, so Rudolph-Kokot abschließen.

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