In einem heute veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 1 BvR 2019/16) spricht sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für die Einführung eines dritten Geschlechts aus und will somit intergeschlechtlichen Menschen die positive Eintragung ihrer geschlechtlichen Identität in das Geburtenregister ermöglichen.

Dazu sagt Sarah Buddeberg, parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellung und Queerpolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Das heutige Urteil ist ein Befreiungsschlag für intergeschlechtliche Menschen. Der lange Kampf und der mühsame Weg durch die Instanzen haben sich gelohnt: Endlich wird ihnen das Recht zugesprochen, im Geburtenregister eine dritte Option eintragen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht sieht – mit Recht – Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, unzureichend vor Benachteiligung geschützt.

Mit diesem Urteil ist der diskriminierenden Politik der CDU-geführten Bundes- und Landesregierung einmal mehr Einhalt geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat erneut deutlich gemacht, dass die Herabwürdigung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und Queeren nicht fortgesetzt werden kann. Hier ist Umdenken überfällig! Denn: Die Benachteiligung intergeschlechtlicher Menschen zu beenden ist eine Frage der Menschenrechte!

Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, das gesprochene Recht zu geltendem Gesetz zu machen. Ich fordere die Sächsische Staatsregierung auf, sich konstruktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die CDU gerade in Sachsen vorsätzlich die Verwirklichung von Grundrechten gesellschaftlicher Minderheiten blockiert und sich die Betroffenen durch alle Instanzen klagen müssen – wie oft noch muss das BVerfG die CDU zum Jagen tragen?“

Bereits im Juni dieses Jahres hat die Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag sich für die Rechte von intergeschlechtlichen Menschen mit einer parlamentarischen Initiative stark gemacht und den Antrag „Menschenrechte achten und Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen beenden“ (Drucksache 6/9601) eingebracht. Darin wird die Staatsregierung unter anderem aufgefordert, sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass §22 Absatz 3 Personenstandsgesetz (PStG) um eine dritte Option ergänzt wird.

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