Intersexualität

© Bundesverfassungsgericht │ bild_raum stephan baumann, Karlsruhe
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Männlich, weiblich, inter: Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Nach deutschem Recht ist ein Mensch ein Mann oder eine Frau. Ein Dazwischen kennt das Personenstandsgesetz nicht. Bei geschlechtlicher Uneindeutigkeit darf eine Geburt immerhin ohne Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Das sei nicht nur diskriminierend, sondern verletze Betroffene in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Melder zu Intersexualität

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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