Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. November die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 beschlossen. Damit wurde die bereits bestehende Wohnungsbauförderkonzeption 2017 aktualisiert und ergänzt. Diese Konzeption bildet die Grundlage für die Beantragung neuer Mittel für die soziale Wohnraumförderung bei der Sächsischen Aufbaubank in Höhe von 20 Millionen Euro.

Die Stadt Leipzig hat bereits im Jahr 2017 Zuteilungen aus dem Programm belegungsgebundener Mietwohnraum erhalten. Die ersten Förderverträge konnten abgeschlossen werden.

Weitere Informationen:
www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung

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