Das Kulturamt nimmt erstmals auch jetzt Förderanträge für Kunst- und Kulturprojekte in freier Trägerschaft für das zweite Halbjahr 2018 entgegen. Grundlage ist die vom Stadtrat im Juni 2017 beschlossene Fachförderrichtlinie Kultur, die einen ergänzenden zweiten Antragstermin vorsieht.

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Projekte mit interdisziplinärem, fachübergreifendem Charakter. Dazu wurden 95.500 Euro im Rahmen des Förderverfahrens für 2018 zurückgestellt.

Die Anträge müssen zum 31. März 2018 im Kulturamt eingegangen sein. Dafür kann auch der Fristbriefkasten, links neben dem Haupteingang des Neuen Rathauses, genutzt werden. Die Anträge sind auf den städtischen Formularen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen. Formlose Anträge, Anträge auf veralteten Formularen und per E-Mail übermittelte Anträge können nicht bearbeitet werden. Das Kulturamt berät gerne bei der Antragstellung.

Denjenigen, die erstmals einen Projektantrag im Kulturamt einreichen wollen, wird die Beratung besonders empfohlen. Die Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung 2018 sowie Informationen und Hilfestellungen zu Antragstellung und Förderverfahren sind einzusehen unter www.leipzig.de/kulturfoerderung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Projekte, die im ersten Förderverfahren für 2018 abgelehnt wurden, können nicht erneut eingereicht werden.

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