„Da in der Arbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz häufig rechtsextreme Hintergründe von Straftaten nicht erkannt werden, hat das heutige Urteil sicher eine positive Signalwirkung, auch für die Aufklärung rechtsextremistischer Netzwerke.
Auch wenn das Gericht heute Einzeltäter mit der nötigen Klarheit verurteilt hat, lässt sich der Kampf gegen Rassismus und seine Folgen nicht allein mithilfe der Justiz gewinnen. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit allen Bestrebungen, die versuchen, die Werte unserer offenen Gesellschaft zu untergraben. Zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtsextremismus und spezifische Opferberatungen in allen Bundesländern müssen dauerhaft und ausreichend gefördert werden.
Für Geflüchtete, die Opfer rechter Angriffe geworden sind, fordern wir ein dauerhaftes Bleiberecht in unserem Land. Die Gesellschaft stellt sich damit unmissverständlich auf die Seite der Opfer rassistischer Gewalt.“