Mit der Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich zum 1. Juli 2018 das deutsche Reiserecht. Neben Reiseveranstaltern und Reisevermittlern sollten sich auch Hoteliers, Gastronomen und Unternehmen der Freizeitbranche intensiv mit dem neuen Rechtsrahmen befassen.

Schneller als bisher können auch Gastgeber künftig als Reiseveranstalter und -vermittler gelten. Damit unterliegen auch sie weitreichenden Pflichten. Die IHK-Veranstaltung zum neuen EU-Pauschalreiserecht informiert über die neuen Bestimmungen im Reiserecht und deren Auswirkungen insbesondere auf Unternehmen der Beherbergungsbranche.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.

(Mittwoch, 23.05.2018, 10:00 bis 15:00 Uhr)

Ort: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig
IHK-Kontakt: Birgit Kratochvil, Tel.: 0341 1267-1403, E-Mail: kratochvil@leipzig.ihk.de

Weitere Informationen/Anmeldung: www.leipzig.ihk.de (WebCode: 3032)

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