Das Landgericht Leipzig hat die Klage von Johannes Gebbing jun. um die Herausgabe von zwei Skulpturen im Leipziger Zoo abgewiesen. „Wir sind erleichtert und froh über diesen Ausgang“, erklärt Kulturbürgermeisterin Dr. Skadi Jennicke. „Damit ist der identitätsstiftende Wert der beiden Skulpturen für den Leipziger Zoo gesichert. Die Leipzigerinnen und Leipziger können sich auch zukünftig an den beiden Skulpturen beim Zoobesuch erfreuen. Wir hoffen sehr, dass damit der Streit endgültig beigelegt ist.“

Johannes Gebbing jun. hatte als Sohn des ehemaligen Zoodirektors Johannes Gebbing sen. (1874–1958) folgende Skulpturen von der Stadt verlangt: „Die Jason-Gruppe“ des Wiener Künstlers Walter Lenck und „Der Athlet“ von Max Klinger.

Diese Skulpturen prägen seit mehr als 80 Jahren das Erscheinungsbild des traditionsreichen Zoo Leipzig. Nach Recherchen der Stadt Leipzig wurden sie im Zeitraum von etwa 1928 bis 1932 für den Zoologischen Garten Leipzig angeschafft. Die Jason-Gruppe war nach einem Presseartikel der Leipziger Neuestens Nachrichten vom 05.11.1928 zuvor im Berliner Zoo aufgestellt.

Nach neueren Erkenntnissen hat der Vater von Johannes Gebbing jun., Johannes Gebbing sen., die Jason-Gruppe für den Zoo von Berlin nach Leipzig transportieren lassen. Bei den Skulpturen von Max Klinger und Prof. Ferdinand Barth geht die Stadt davon aus, dass sie sich zuvor in Privateigentum der Leipziger Kaufmannsfamilie von Bleichert befunden haben, die diese beiden Skulpturen dem Zoologischen Garten im Jahr 1932 überlassen hat.

Johannes Gebbing jun. hat der Stadt die fraglichen Skulpturen im September 2015 zunächst zum Kauf angeboten, dann später im August 2016 die Herausgabe verlangt. Da die Stadt Leipzig die Skulpturen als ihr Eigentum ansieht, ist sie dem nicht nachgekommen. Daher hatte Johannes Gebbing jun. Klage eingereicht.

Unabhängig vom heutigen Urteil will die Stadt Leipzig weitere Recherchen mit Unterstützung einer wissenschaftlichen Provenienzforscherin anstellen. Die Tatsache, dass die Stadt Leipzig in der Vergangenheit bereits selbst recherchiert hat und auch weiter recherchiert, zeigt, dass sie zu diesem komplexen Sachverhalt ein eigenes hohes Aufklärungsinteresse hat.

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