Die Stadt Leipzig fördert auch 2019 gemeinnützige kulturelle und künstlerische Einrichtungen und Projekte freier Träger, die öffentlich zugänglich sind. Anträge müssen bis zum 30. September 2018 im Kulturamt vorliegen. Inhaltlich orientiert sich die Mittelvergabe am Integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie am Kulturentwicklungsplan.

Insgesamt können 2019 kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen mit rund sechs Millionen Euro gefördert werden, davon fließen über eine Million Euro in die Projektförderung. Rund fünf Millionen Euro sind für die institutionelle Förderung vorgesehen, bei der der Schwerpunkt auf dem Erhalt und der Stärkung der bestehenden Infrastruktur liegt. Weitere 913.000 Euro sollen in Projekte der Bildenden Kunst, Darstellenden Kunst, Literatur, Kulturellen Bildung, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie von interdisziplinären Projekten fließen. Es werden Projekte gefördert, die ein hohes künstlerisches Potenzial versprechen, die das Kulturangebot der Stadt bereichern, an lokale Traditionen anknüpfen, diese erhalten und weiterentwickeln.

Ebenso stehen Projekte, die neue Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren und dazu beitragen, Kreativität zu entwickeln und allen den Zugang zu Kultur und Kunst zu ermöglichen, im Focus. Auch Projekte, die mit künstlerischen Mitteln zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit beitragen, können gefördert werden. Ein Schwerpunkt ist außerdem das Clara-Schumann-Jahr 2019. Dafür werden zusätzlich 25.000 Euro bereitgestellt.

Antragsteller haben die Möglichkeit, sich zuvor im Kulturamt beraten zu lassen. Vor allem, wenn erstmals ein Antrag eingereicht werden soll, wird eine Beratung empfohlen.

Projekte, die jetzt noch nicht fertig geplant sind und zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 31. Dezember 2019 umgesetzt werden sollen, können auch noch zum 31. März 2019 beantragt werden. Dafür stehen weitere 98.000 Euro bereit.

Informationen und Hilfestellungen zu Antragstellung und Förderverfahren sind einzusehen unter www.leipzig.de/kulturfoerderung. Dort können dort auch die Antragsformulare abgerufen werden, die zwingend zu benutzen sind. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird gegebenenfalls die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Grundlage des Verfahrens ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur).

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar