Der Freistaat Sachsen fordert vom Bund eine angemessene Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen auch über 2019 hinaus. „Wir brauchen Planbarkeit und verlässliche Aussagen, die uns vor Ort ein verantwortungsvolles Handeln ermöglichen“, so Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß zur heute in Berlin stattfindenden Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates.

Sachsen unterstützt den Antrag aller Länder, der die Fortsetzung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbedingten Kosten ab 2020 fordert. Dabei sollen bisherige Erfahrungen ebenso berücksichtigt werden wie zu erwartende Belastungen in den kommenden Jahren. Ziel müsse eine effizientere und vor allem lastengerechtere Regelung sein.

„Einen Rückzug des Bundes aus der Kostenbeteiligung darf es nicht geben“, forderte Haß. „Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt einen tragfähigen Vorschlag vorlegt und wir noch in diesem Jahr eine Einigung erzielen. Nur so können wir vernünftig planen“, so Haß weiter.

Hintergrund:
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich im September 2018 zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für eine nachhaltige Bewältigung der Folgen des erhöhten Flüchtlingszugangs seit dem Jahr 2015 bekannt. Für die Jahre 2018 und 2019 gibt es eine Verständigung zur Weiterführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden.

An den flüchtlingsbedingten Ausgaben des Freistaates und seiner Kommunen beteiligt sich der Bund über die Umsatzsteuer und die Kosten der Unterkunft im Jahr 2018 mit rd. 232 Mio. Euro, 2019 voraussichtlich mit rd. 191 Mio. Euro.

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