Personen, die Arbeitslosengeld I von der Arbeitsagentur oder Arbeitslosengeld II vom Jobcenter beziehen, sind verpflichtet eine Arbeits-, oder Ausbildungsaufnahme umgehend der Arbeitsagentur beziehungsweise dem Jobcenter mitzuteilen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung.

Damit können mögliche Überzahlungen von Sozialleistungen und eventuelle Rückforderungen vermieden werden.

Für die Meldung sollte bestenfalls die Vorlage “Veränderungsmitteilung” genutzt werden. Diese ist unter www.arbeitsagentur.de und dort über den Reiter Merkblätter und Formulare oder auch über www.jobcenter-leipzig.de abrufbar.

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