Der Bundestag beschloss in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 eine Veränderung der Sozialgesetzbücher IX und XII. Dieser Gesetzentwurf regelt neben der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung die Aufhebung der Befristung der Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer Pflegeeinrichtung auch, dass Leistungserbringer zur Mitwirkung bei der Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung verpflichtet sind.
Der Leipziger Bundestagsabgeordnete und behindertenpolitische Sprecher der Linksfraktion Sören Pellmann erklärt hierzu: „Dieser Gesetzesentwurf schreibt die ernüchternde Bilanz für die Behindertenpolitik in diesem Jahr leider fort. 2018 konnten weder die Barrieren im privaten Sektor überwunden noch Wahlrechtsbeschränkungen aufgehoben sowie die fundamentalen Probleme im Bundesteilhabegesetz gelöst werden.
Erneut fehlte der Regierungskoalition der Mut, tiefgreifende Verbesserung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen durchzusetzen. Der fehlende Wille von schwarz-rot zum Neu- und Weiterdenken der Behindertenpolitik ist spätestens durch den nun abgestimmten Gesetzentwurf – der lediglich kleine Änderungen an thematisch fremde Gesetzesentwürfe anhängt – erkennbar. Die beschlossenen Veränderungen der Sozialgesetzbücher hätten deutlich tiefgreifender erfolgen müssen.
Immer noch bestehen zu viele Kostenvorbehalte im Teilhaberecht, immer noch werden Menschen mit Assistenzbedarf dieser gar nicht gewährt oder dieser wird zu gering angesetzt oder Menschen mit Behinderungen werden gleich gegen ihren Willen in Heime verwiesen. Das ist ein fatales Zeichen für die Betroffenen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung endlich 2019 mit der notwendigen Ernsthaftigkeit das Thema bearbeitet!“
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