Um Kunden in besonderen Notsituationen schnell zu helfen, bieten Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall Barzahlungen an. Nach einer erfolgreichen Erprobungsphase nutzen nun auch die Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter Leipzig ab 7. Januar das neue Verfahren.

Mit einem neutral gehaltenen Zahlschein können Kunden, die in einer Notsituation dringend Bargeld benötigen, an den Kassen der beteiligten Einzelhändler eine festgelegte Summe bar ausgezahlt bekommen. Die Resonanz der Kundinnen und Kunden in den Modellregionen war positiv. Nun wird das Verfahren bundesweit eingesetzt.

Zahlschein anonym im Einzelhandel einlösbar – keine Kaufverpflichtung

Der Zahlschein kann bei den Einzelhändlern Rewe, real, Rossmann, Penny, dm und Dr. Eckert eingelöst werden. Durch das neue Verfahren erhöht sich die Zahl der Auszahlstellen deutlich und Fahrwege in die nächste Dienststelle mit Kassenautomat bleiben erspart. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

Bisher erhielten Kunden das Bargeld an einem Kassenautomaten der Arbeitsagentur und des Jobcenters vor Ort. Diese Automaten wurden nun abgeschaltet, weil sie veraltet und technisch nicht mehr zuverlässig sind.

Generell gilt, Arbeitslosengeld wird auch weiterhin auf das Konto überwiesen. Ronny Schleicher, Pressesprecher des Jobcenters Leipzig, sagt: „Die Barauszahlungen machen nur einen geringen Teil der Gesamtauszahlungen aus. Die meisten Kundinnen und Kunden werden keine Berührungspunkte mit dem neuen System haben. Für sie ändert sich nichts.“

Anonym und diskriminierungsfrei

Mit dem Zahlscheinverfahren bieten die Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter Leipzig eine diskriminierungsfreie Barzahlung an. Der ausgehändigte Zahlschein ist anonym, enthält keine Personendaten und lässt keinen Rückschluss auf die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter zu. Das eingesetzte Verfahren barzahlen.de wird auch von anderen Unternehmen genutzt.

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