Am vergangenen Dienstag, den 28. Mai 2019, führten uniformierte Polizeibeamte mit einem Spürhund mehrfache Personendurchsuchungen auf dem Hauptcampus der Universität Leipzig und in der näheren Umgebung durch. Sie forderten in diesem Zuge mehrere Studierende dazu auf, sich der Maßnahme zu fügen. Diese wurden unter anderem dazu veranlasst, ihre Schuhe auszuziehen.

Auf Nachfrage durch die gewählte Vertretung der verfassten Student_innenschaft wurde als Begründung für das höchst unübliche Vorgehen auf den Umstand öffentlich zugänglichen Raumes verwiesen. Weitere Begründungen wurden nicht genannt. Polizeiliche Maßnahmen im öffentlich zugänglichen Raum sind nur bei dringendem Tatverdacht, aufgrund laufender Ermittlungen oder auf Einladung durch die Universitätsleitung gerechtfertigt. Auf Nachfrage des Student_innenRates (StuRa) erklärte die Universitätsleitung, dass ihr weder ein Gesuch noch eine entsprechende Einladung bekannt sei.

Hierzu Nicolas Laible, Geschäftsführer des StuRa: „Nicht umsonst wird die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Kunst unter den besonderen Schutzvorbehalt des Grundgesetztes gestellt, dies gilt es auch im vorliegenden Sachverhalt zu beachten. Weiterhin kann die Anwesenheit von Studierenden an einer Universität sicherlich kein ausreichendes Verdachtsmoment für Personendurchsuchungen begründen. Wir fordern die Polizeidirektion dringend auf, zu dem Vorfall Stellung zu beziehen, denn auch wenn kein direkter Zusammenhang bestehen muss, so hinterlässt eine solche Maßnahme im direkten Nachgang einer Wahl, mit deutlichem Erstarken rechtsnationaler Kräfte in Sachsen, einen faden Beigeschmack! Sollte es sich hierbei tatsächlich um ein ungerechtfertigtes Vorgehen seitens der Beamten handeln, dann wäre dies wohl ein Ausblick auf kommende Entwicklungen und als Angriff auf die persönlichen und freiheitlich-demokratisch garantierten Grundrechte der Studierenden an der Universität Leipzig zu verstehen.“

Einen solchen Verstoß werde der Student_innenRat nicht akzeptieren, so führt Laible weiter aus: „Wir behalten uns vor, von allen juristischen Mitteln Gebrauch zu machen, um die im Grundgesetz verankerten Rechte unserer Studierenden sicherzustellen. Wir bitten Studierende, welche von der Maßnahme betroffen waren, sich unbedingt an den StuRa zu wenden, dies gilt auch für künftige Vorfälle. Mehr als 30.000 verärgerte Studierende sind weitaus schwieriger zu schikanieren als Einzelpersonen. Wir werden solche Entwicklungen genau beobachten und im Falle polizeilicher Willkür entschlossen dagegen vorgehen.“

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