Das gemeinsame Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen (Kreistag Landkreis Leipzig, Stadtrat Markkleeberg, Ortschaftsrat Gaschwitz, Ortschaftsrat Wachau/Auenhain) am 26. Mai 2019 wird in der Zeit vom 06. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Stadtverwaltung Markkleeberg, Einwohnermeldeamt, Zimmer 004, Rathausplatz 1, 04416 Markkleeberg für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadtverwaltung bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) und/oder einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat.

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