Ministerpräsident Michael Kretschmer hat den Beschluss des Bundeskabinetts zur Strukturentwicklung der Kohleregionen begrüßt. „Die langwierigen und harten Verhandlungen mit dem Bund haben sich am Ende ausgezahlt. Wir konnten wichtige Punkte im Gesetzentwurf verankern und haben jetzt deutlich mehr Planungs- und Rechtssicherheit für die Strukturentwicklung in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier“, sagte Kretschmer am Mittwoch.

Der vom Bund vorgelegte Entwurf sei ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung der von der „Kohlekommission“ im Januar vorgelegten Empfehlungen. Es sei eine große Herausforderung gewesen, ein tragfähiges Regelwerk zu schaffen, das für die nächsten 20 Jahre Bestand hat, eine Vielzahl von Details berücksichtigen und sich gleichzeitig in die grundlegende Kompetenzverteilung unserer Verfassung einordnen muss, betonte Kretschmer.

Sachsen habe sich – gemeinsam mit den drei anderen „Kohleländern“ – sehr engagiert und zugleich lösungsorientiert in den Abstimmungsprozess eingebracht. Mit dem Ergebnis könne man zufrieden sein: Der Gesetzentwurf regele die Bereitstellung der insgesamt 40 Mrd. Euro bis zum Jahr 2038, die Einsatzbereiche der Mittel sowie die Aufteilung auf die einzelnen Reviere und Länder.

Der sächsische Regierungschef begrüßt ausdrücklich die verbindliche Aufnahme der vom Freistaat beabsichtigten Infrastrukturprojekte: „Im Gesetzentwurf werden nicht nur unsere prioritären Schienen- und Straßenverkehrsprojekte konkret benannt, sondern zugleich die nötigen Vorkehrungen geschaffen, dass diese Maßnahmen auch deutlich schneller als gewöhnlich realisiert werden können. Das ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für Investitionen der Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen für gut ausgebildeter Fachkräfte“, so Kretschmer.

Bei aller positiven Bewertung sieht Sachsen aber auch noch Detailprobleme, die im weiteren Gesetzgebungsprozess gelöst werden müssen. So eröffne der vorliegende Entwurf den Ländern und Kommunen keine Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft. Hier müsse ebenso nachgearbeitet werden wie bei der verbindlichen Absicherung der Finanzhilfen über den gesamten Zeitraum von 20 Jahren.

Kretschmer schlägt hierfür das Instrument eines Staatsvertrages in Verbindung mit der Einrichtung eines Sondervermögens vor und kündigte gleichzeitig an, dass der Freistaat auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren seine Anliegen mit Nachdruck vertreten wird.

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