Zu den Antworten auf die Kleinen Anfragen „Verbot von Tiertransporten am 24.07.2019“ (Parlaments-Drucksache 6/18484) und „Tierschutzrechtliche Kontrollen von Tiertransporten bei Hitze“ (Landtags-Drucksache 6/18152) erklärt die Fragestellerin und tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag Susanne Schaper: Obwohl in Sachsen an heißen Tagen mit Temperaturen von über 30 Grad Celsius keine Tiertransporte abgefertigt werden, sind im Jahr 2018 über 4.000 Masthähnchen beim Transport verendet.

Das ist tragisch und zeigt, dass zum einen die Strafen für schlechte Transportbedingungen zu niedrig sind, zum anderen wohl auch die Bestimmungen für Tiertransporte nicht ausreichen. Tiere dürfen nicht länger als Sache betrachtet werden, bei deren qualvollem Verenden es höchstens ein Bußgeld gibt und es in den seltensten Fällen zu einer Strafanzeige kommt.

Im Jahr 2018 gab es keinerlei Sanktion in Form eines Bußgeldes oder mehr für Geflügeltransporte, trotz der verendeten 4.162 Masthähnchen. Tierschutz ist seit 2002 auch für Sachsen geltendes Staatsziel im Grundgesetz. Es wird höchste Zeit, dieses auch dementsprechend umzusetzen und ihm einen höheren Stellenwert zu geben.

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