Die Stadt Leipzig fördert Eigentümer und potenzielle Investoren, wenn sie große Wohnungen für einkommensschwache Familien schaffen. Die Miete dieser Wohnungen ab einer Haushaltsgröße von fünf Personen soll sich dann 15 Jahre lang im Bereich der so genannten Kosten der Unterkunft bewegen, sie können also von Menschen bezogen werden, die Grundsicherung erhalten.

Oberbürgermeister Burkhard Jung sagt: „Als Stadt Leipzig nehmen wir jetzt eine knappe Million Euro in die Hand, um Familien mit kleinen Einkommen und vielen Kindern ein Zuhause in der Stadt zu ermöglichen. Sehr oft entscheidet der Geldbeutel darüber, ob eine Familie sich das Leben in der Stadt noch leisten kann. Hier wollen wir mit einer entsprechenden Förderung vorangehen.“

Ein entsprechendes Pilotprojekt in Leipzig, das die vorhandene Richtlinie belegungsgebundener Mietwohnraum des Freistaates Sachsen mit kommunalen Mitteln ergänzt, soll deshalb erweitert werden. Insgesamt werden dafür nun 970.000 Euro zur Förderung bereitgestellt. Dies hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau auf den Weg gebracht. Der Verwaltungsausschuss entscheidet am 27. November abschließend darüber.

In Leipzig fehlen zunehmend Wohnungen für große Haushalte ab fünf Personen, deren Mieter Grundsicherung beziehen – etwa, weil sie arbeitssuchend sind. Das Sozialamt hat Probleme, entsprechende Wohnungen für betroffene Familien auf dem Wohnungsmarkt zu finden. Zahlreiche Beratungsgespräche mit potenziellen Investoren und Eigentümern hat das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung geführt, nun können Bauprojekte mit insgesamt 31 Wohnungen – für je fünf- bis acht-Personen-Haushalte – in den Ortsteilen Zentrum-Süd und Probstheida gefördert werden. Die Bauarbeiten sollen in den Jahren 2022/23 beendet sein.

Eigentümer, Genossenschaften und die kommunale Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft werden bereits seit Ende des Jahres 2016 gefördert, wenn sie in der Stadt mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen schaffen – ob durch Neubau, Umbau oder Sanierung. Die Gelder hierfür kommen vom Freistaat. Über die „Richtlinie gebundener Wohnraum“ können Bauherren mit der Wohnungsbauleitstelle des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung Förderverträge schließen. Weitere Informationen zum Programm und die Antragsformulare gibt es unter www.leipzig.de/sozialewohnraumfoerderung.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar