Staatssekretärin Andrea Franke: »Ehrenamtliche Richter bringen Lebenserfahrungen aus ihrem täglichen beruflichen und sozialen Umfeld in die Gerichtsverhandlungen ein. Sie wirken gleichberechtigt neben Berufsrichtern an der Urteilsfindung mit und tragen damit zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Durch ihren Beitrag wird die Bevölkerung unmittelbar an der Rechtsprechung beteiligt und das Vertrauen in die Gerechtigkeit gerichtlicher Entscheidungen gestärkt.«
Ehrenamtliche Richter wirken in Verfahren der Zivilgerichtsbarkeit, der Sozial-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit mit. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter und tragen damit eine hohe Verantwortung.