„Es hat auch nicht entschieden, ob das Vereinsverbot gerechtfertigt ist oder nicht – auch wenn der Innenminister das in die Entscheidung hineininterpretiert. Mit dem Urteil ist jetzt der Weg frei für die grundrechtliche Prüfung des Vereinsverbots durch das Bundesverfassungsgericht.
Die Kläger sind in Ihrem Bemühen zu unterstützen, grundsätzlich klären zu lassen, ob für Linksunten.Indymedia das Vereins- oder das Medienrecht gilt. Das ist wichtig, auch mit Blick auf mögliche Wirkungen des Urteils für andere Internetseiten.“
Indymedia-Urteil: Rechtmäßigkeit von Vereinsverbot weiter offen