Am 1. März 2020 tritt bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft. Ziel ist die erforderliche Immunisierung von 95 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die für den Schutz der gesamten Bevölkerung nötig ist. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten für den Menschen. Sie können zu schweren Komplikationen führen.

Durch eine Masernimpfung hilft somit auch jeder den Menschen, die sich nicht selbst vor Masern schützen können, beispielsweise Kinder, die jünger sind als ein Jahr oder immungeschwächte Personen, die selbst nicht geimpft werden können.

Das Masernschutzgesetz sieht eine Impfpflicht für alle nach 1970 geborenen Menschen vor, die in einer Gemeinschaftseinrichtung, wie beispielsweise Kita, Hort, Schule, Kindertagespflege, Flüchtlingsunterkunft oder Wohngruppe betreut werden oder arbeiten. Die Impfungen führt in der Regel der Haus- oder der Kinderarzt durch. Der Nachweis muss der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Betreuung oder der Tätigkeit vorgelegt werden.

Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besuchen, sowie für bereits Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Übergangsfrist bis 31. Juli 2021.

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat in allen kommunalen Horten und Kindertagesstätten entsprechendes Informationsmaterial verteilt. Bei Fragen können sich die Eltern an die Einrichtungsleitungen wenden.

Personen, die keinen ausreichenden Masernschutz haben, dürfen in den betroffenen Einrichtungen weder betreut noch tätig werden. Das gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.

Bei fehlender Impfung muss unverzüglich das Gesundheitsamt informiert werden. Der säumigen Person bzw. dessen Sorgeberechtigten kann ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot, oder auch ein Bußgeld bis 2.500 Euro auferlegt werden. Das Bußgeld kann jedes Schuljahr erneut ausgesprochen werden.

An Hand der Daten der Erstklässler (Einschulung 2019) sind rund 80 Prozent der Schulanfänger zweimal gegen Masern bzw. Mumps-Masern-Röteln (MMR) geimpft.

Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig steht gern für weitere Beratungen zur Verfügung.

www.leipzig.de/masern
www.masernschutz.de

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