Eltern bzw. Personensorgeberechtigte, deren Kinder aufgrund der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (16.03.2020, Az: 15-5422/4) derzeit nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, erhalten die gezahlten Elternbeiträge erstattet. Die Erstattung betrifft auch die Familien, deren Kinder in der Notbetreuung sind.

Die Erstattung der Elternbeiträge betrifft Kitas, Horte und Taqespflegestellen, die im Bedarfsplan der Stadt Leipzig enthalten sind, und gilt für den Zeitraum der Allgemeinverfügung bis einschließlich 17. April 2020. Details zum Verfahren werden in Kürze mitgeteilt.

Die Stadt Leipzig rechnet damit, dass der Freistaat Sachsen die dadurch entstehenden finanziellen Belastungen ausgleichen wird.

Donnerstag, der 26. März 2020: Polizei möchte sich für „Verwirrungen“ am Cossi entschuldigen

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