Acht Jahre lang gelang es Leipzig, die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Krippen und Kitas stabil zu halten. Doch damit soll im neuen Doppelhaushalt 2025/2026 Schluss sein. Die Stadt kann die steigenden Kosten für die Betreuung nicht mehr aus dem städtischen Haushalt auffangen. Doch das bringt viele Eltern an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Die Gefahr besteht durchaus, dass viele dann die Beiträge nicht mehr zahlen können.
Weshalb Till Moczarski im Namen mehrerer Eltern eine Petition geschrieben hat, die Elternbeiträge auf dem alten Niveau zu belassen. Doch die Chancen dafür stehen schlecht.
Auch wenn Till Moczarski wohl recht hat, wenn er schreibt: „Wir widersprechen entschieden den Plänen der Leipziger Stadtverwaltung, das städtische Haushaltsloch auf dem Rücken unserer Familien zu stopfen. Die geplante Erhöhung der Elternbeiträge für Krippen, Kitas und Horte bis ans gesetzliche Maximum ist inakzeptabel und belastet diejenigen, die ohnehin bereits an ihre finanziellen Grenzen stoßen.
Dadurch wird eine bezahlbare Kinderbetreuung für viele Familien in Leipzig zu einer Herausforderung. Insbesondere Familien mit geringem Einkommen werden immer mehr aus dem System gedrängt, was langfristig die Geburtenzahlen unter den Leistungsträgern dieser Stadt beeinflussen könnte. Wir sind uns bewusst, dass die Betreuung unserer Kinder kostenintensiv ist. Personal, Gebäude, Ausstattung, Nebenkosten – all das muss finanziert werden. Wir fordern um der Zukunft unserer Stadt willen weiterhin bezahlbare Beiträge für die Kinderbetreuung und faire Gehälter für das engagierte Betreuungspersonal.“
Die Petition zu stabilen Kita-Beiträgen.
Eingeengter Spielraum
Doch der Spielraum der Stadt zur Festlegung der Beiträge ist auch gesetzlich eingeengt, betont das Amt für Jugend und Familie in seiner Stellungnahme: „Der Landesgesetzgeber sieht gemäß § 15 SächsKitaG (Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege) Mindest- und Höchstbeteiligungen der Eltern an der Finanzierung der Personal- und Sachkosten von Kindertageseinrichtung vor.
Die Stadt Leipzig hat die jeweiligen Beitragshöhen in Krippe, Kita und Hort seit 2017 nicht mehr erhöht. Dies führte sukzessive zu einer prozentualen Entlastung der Familien und dazu, dass die Elternbeiträge im interkommunalen Vergleich mit die niedrigsten im gesamten Freistaat sind, obgleich die Betriebskosten Leipziger Kindertagesstätten mit die höchsten im Bundesland Sachsen sind. Damit stellt die Stadt Leipzig ihren Fokus auf eine familienfreundliche Angebotslandschaft seit Jahren unter Beweis.“
Nur halte sich die sächsische Staatsregierung bei der Beteiligung an den Kita-Kosten seit Jahren auffällig zurück, stellt das Amt für Jugend und Familie fest: „Da sich zugleich aber die Beteiligung des Freistaates an den zuletzt stark gestiegenen Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen prozentual kaum erhöht hat, tragen die Kommunen zum überwiegenden Teil die damit verbundenen Mehrkosten.“
Handeln muss die Stadt sowieso, denn: „Nunmehr wird 2025 der Elternbeitragsanteil an den Kosten im Krippenbereich unter die gesetzliche Mindesthöhe fallen, sodass die Stadt Leipzig verpflichtet ist, hier zu handeln.“
Das Problem des knappen Haushalts
Aber dazu kommt eben auch das Ringen um einen genehmigungsfähigen Haushalt, in dem es um einige Millionen Euro geht, die darüber entscheiden, ob Leipzig seinen Doppelhaushalt von der Landesdirektion genehmigt bekommt oder erst recht zu drastischen finanziellen Einschnitten greifen muss.
Und bei der anstehenden Erhöhung der Elternbeiträge geht es – wenn man alles zusammenrechnet – am Ende doch um eine bedeutende Summe, die Leipzig in den nächsten beiden Jahren zusätzlich aufbringen müsste, wenn die Elternbeiträge stabil bleiben sollen.
Die Haushaltslage der Stadt Leipzig zwinge schlichtweg dazu, „Möglichkeiten zur Finanzierung sozialpolitischer Leistungen zur prĂĽfen und in Anspruch zu nehmen“, betont das Amt fĂĽr Jugend und Familie. „Andernfalls droht das Versagen der Genehmigung des Haushaltsplanes und eine Zwangsverwaltung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Es ist daher im allgemeinen Interesse aller Leipziger BĂĽrgerinnen und BĂĽrger, dass die Kommune selbstbestimmt handlungsfähig bleibt. – Die Stadtverwaltung Leipzig ist damit in der Verantwortung, Möglichkeiten zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen, um dieses ĂĽbergeordnete Ziel zu erreichen.“
Um Raum stehen rund 13 Millionen Euro, die entweder durch steigende Elternbeiträge aufgebracht werden oder aus dem Stadthaushalt zusätzlich aufgebracht werden müssen.
Außerdem gebe es im System der Elternbeiträge schon jetzt Ermäßigungen, die aus dem Stadthaushalt finanziert werden, so das Amt für Jugend und Familie: „Abseits der Beitragshöhe werden Eltern in der Stadt Leipzig bei den Elternbeiträgen durch sogenannte Absenkungen (bspw. Geschwisterkinder, Alleinerziehendenstatus) und einkommensabhängige Ermäßigungen entlastet. Allein für diese beiden Sachverhalte wendet die Stadt Leipzig im Jahr 2024 ca. 24 Mio. Euro auf.“
Das ist zwar erst die Stellungnahme der Verwaltung zur Petition. Der Petitionsausschuss muss sich dazu noch ein Urteil bilden, bevor dessen Beschlussvorschlag und die Petition zur Abstimmung in die Ratsversammlung kommen.
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