Steigende Kosten in Kitas und Horten ziehen eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung nach sich. Nachdem die Stadt über Jahre die Gebühren nicht erhöht hat, müssen jetzt die Mehrkosten auch an die Eltern weitergegeben werden, teilt das Amt für Jugend und Familie mit. Eine entsprechende Vorlage steht in der Ratsversammlung im April auf der Tagesordnung. Die aktuellen Beitragserhöhungen ergeben sich insbesondere aus den Steigerungen der Personalkosten aufgrund von Tarifentwicklungen, gestiegenen Sachkosten sowie der schrittweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kinderkrippe und Kindergarten.

Damit erfülle die Stadt gesetzliche Vorgaben. In Sachsen teilen sich Land, Kommunen und Eltern die Platzkosten, die Eltern werden an den Personal- und Sachkosten beteiligt.

Das letzte Mal hat die Stadt Leipzig die Beiträge im Jahr 2017 erhöht. Danach wurde eine Erhöhung nicht in Erwägung gezogen, da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligung der Eltern an den Platzkosten immer noch eingehalten wurde, begründet das Amt die lange Stabilität der Beiträge.

Aber mit den zuletzt massiv gestiegenen Kosten wird diese vom Gesetzgeber festgelegte Mindestgrenze nicht mehr eingehalten. Auch hatte sich die Stadt Leipzig aufgrund ihrer familienfreundlichen Politik in herausfordernden Zeiten dazu entschieden, die Eltern neben den gesamtgesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen der letzten Jahre – insbesondere durch die Corona-Pandemie und die gestiegene Inflation – nicht zusätzlich zu belasten.

Die tatsächlichen Betreuungskosten

Im Krippenbereich betrugen die Kosten für einen Platz im Jahr 2023 monatlich 1.523,60 Euro. Damit unterschritten die Elternbeiträge in Höhe von 211,14 Euro das gesetzliche Mindestmaß von 15 Prozent. Diese müssen also mindestens auf diesen prozentualen Anteil angehoben werden, so das Amt für Jugend und Familie.

Folgt der Stadtrat dem Verwaltungsvorschlag, der in der April- Ratsversammlung zum Aufruf kommen soll, erhöhen sich die Elternbeiträge ab dem 1. Juni 2025 pro Platz und Monat wie folgt:

in einer Kinderkrippe (9 Stunden) um 17,86 Euro (8,46 Prozent) von 211,14 auf 229,00 Euro,
in einem Kindergarten (9 Stunden) um 19,88 Euro (15,28 Prozent) von 130,12 auf 150,00 Euro,
in einem Hort (6 Stunden) um 10,85 Euro (14,44, Prozent) von 75,15 auf 86,00 Euro.

Die Beitragsabsenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder bleiben wie bisher bestehen, betont die Stadt.

Im Jahr 2023 nutzten Familien Beitragsabsenkungen und -ermäßigungen im Wert von gesamt etwa 21,1 Millionen Euro. Davon erhielten Familien mit geringen Einkünften auf Antrag für rund 10.800 Kindern Ermäßigungen in Höhe von zehn Millionen Euro. Für Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen (Geschwisterkinder) wurde der Beitrag im Wert von insgesamt 11,1 Millionen Euro abgesenkt.

In den vergangenen Jahren hat sich die Kostenaufteilung zwischen Kommune, Land und Eltern immer mehr zuungunsten der Kommune verschoben: So stieg bei den Gesamtaufwendungen für Kita-Betriebskosten der relative Anteil der Stadt Leipzig inklusive des Eigenanteils der freien Träger von 52,5 Prozent im Jahr 2010 auf 58,6 Prozent im Jahr 2023. Der Landeszuschuss stieg von 29,9 Prozent auf 30,8 Prozent. Im selben Zeitraum sank der relative Anteil durch Elternbeiträge von 17,6 Prozent auf 10,6 Prozent.

Ein Kompromiss

Dabei macht das Jugenddezernat hier schon einen Kompromissvorschlag. Denn die Erhöhung der Elternbeiträge deckt nicht die tatsächlich veranschlagten Mehreinnahmen aus dem beschlossenen Doppelhaushalt 2025/2026, denn da ging Finanzbürgermeister Torsten Bonew noch von dringend benötigten Mehreinnahmen von 11 Millionen Euro pro Jahr aus.

„Die Anpassung der Elternbeiträge führt unter der Annahme, dass Absenkungen und Ermäßigungen im gleichen Maße wie bisher erfolgten, voraussichtlich zu 3,53 Mio. Euro und 6,12 Mio. Euro Mehrerträgen/Minderaufwendungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Vergleich zu den aktuellen Beträgen – davon 1,92 Mio. Euro Mehrerträge und 1,61 Mio. Euro Minderaufwendungen in 2025 und 3,29 Mio. Euro Mehrerträge und 2,83 Mio. Euro Minderaufwendungen in 2026. Validere Schätzungen sind derzeit nicht möglich“, erläutert das Dezernat Jugend, Schule und Demokratie die trotzdem entstehende Finanzierungslücke: „In der Haushaltsplanung 2025/2026 ist die Erhöhung der Elternbeiträge bereits ab dem 01.01.2025 mit wesentlich höheren Beträgen vorgesehen. Somit wird sich in 2025 ein erhebliches Delta des Zuschussbedarfs unter Berücksichtigung des Beschlussvorschlages in Höhe von voraussichtlich 9,5 Mio. Euro ergeben.

In 2026 ergibt sich ein erwartendes Delta von ca. 9,7 Mio. Euro, welches aber durch eine erneute Anpassung der Höhe der Krippenbeiträge auf das dann wieder verschobene gesetzliche Mindestmaß voraussichtlich kleiner ausfallen wird. Mehrerträge seitens des Freistaates sind gegenwärtig für 2026 nicht angekündigt und somit nicht planbar.“

Der Erhöhungsvorschlag folgt also im Wesentlichen der gesetzlichen Vorgabe aus dem Sächsischen Kita-Gesetz, den Mindestbeitrag der Eltern zur Kinderbetreuung zu gewährleisten.

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